Paradoxes Urteil!
In
der "Bild am Sonntag" vom 24. Sept. 1995 konnte man auf
S. 11 folgende Meldung lesen:
Bumerang kam zurück - Schmerzensgeld
Keine
Spur von Britischem Humor: Ein Gericht verurteilte eine Firma, die
Bumerangs herstellt, zur Zahlung von 2500 Mark Schadenersatz. Grund:
Das Fluggerät war tatsächlich zurückgekommen.
Ursprünglich
diente das bananenförmige Wurfholz den australischen Ureinwohnern
zur Jagd - inzwischen sind Bumerangs beliebte Kinderspielzeuge.
Auch Carl Darbyshire (7) in Bangor freute sich über sein rosa
Fluggerät, probierte es im elterlichen Garten aus. Ein flotter
Wurf, ein Kreiseln - der Bumerang raste zum Absender zurück,
traf Carl am Kopf. Das Kind ging zu Boden, ein Auge wurde verletzt.
Mutter Rachel (27) beobachtete den Vorfall vom Nachbargarten aus
und reagierte empört: "Das ist ein gefährliches Spielzeug,
es gehört aus dem Verkehr gezogen". Die Eltern des Jungen
zogen vor Gericht.
"Ein
Witz", spottete Rex Bryant, Anwalt der Herstellerfirma. "Jeder
weiß doch, daß es der Zweck eines Bumerangs ist, wieder
zurückzufliegen." Die Richter sahen das anders: Sie verurteilten
die Firma wegen Verstoßes gegen das Verbraucherschutzgesetz
und brummten dem Unternehmen auch noch 7500 Mark Verfahrenskosten
auf. Grund: Vor der Rückkehreigenschaft hätte extra
mit einem Hinweis auf dem Wurfholz gewarnt werden müssen.
Zu
diesem Bericht faxte em folgenden Leserbrief an Bild am Sonntag:
Das
zweifach abgebildete Kunststoffgebilde ist kein Bumerang. Es stellt
vielmehr den untauglichen Versuch dar, einen preiswerten Bumerang
zu produzieren. Wegen der billigen Machart ist das Ding offenbar
ein unausrottbarer Sortimentsbestandteil von Kaufhäusern und
Kiosken.
Der
Skandal in dieser Geschichte steckt nicht so sehr im Verschweigen
der zu erwartenden Rückkehreigenschaft. Skandalös ist
vielmehr das Fehlen einer verständlichen Wurfanleitung! Hierin
würden sich nämlich alle notwendigen Sicherheitsregeln
und Warnhinweise finden. Um es klar zu sagen: Wer Bumerangs ohne
Wurfanleitung verkauft, handelt unseriös bzw. kriminell.
Wir
Mitglieder des Deutschen Bumerang Clubs e.V. hören ständig
von Unfällen und Verletzungen mit genau diesem abgebildeten
"Bumerang". Die Vertreiber dieses schrecklichen Machwerkes
wurden längst abgemahnt. Wir sind als Fachleute in Sachen Bumerang
natürlich erschüttert, wenn durch Negativerlebnisse mit
Bumerangs, die eben keine sind, der Bumerangsport in Verruf
gerät. Ganz erstaunt reagieren die Leute dann, wenn sie sehen,
wie gefahrlos ein richtiger Sportbumerang bei der exakten Rückkehr
gefangen wird.
Über
90% der Zuschauer einer Bumerangveranstaltung wissen vorher nicht,
wie ein Rückkehr-bumerang korrekt abgeworfen wird. Über
90% wissen vorher auch nicht, daß die Jagdwaffe mit dem Sportgerät
nur den Namen gemeinsam hat. (Über 90% der Journalisten übrigens
auch nicht...)
Bumerangwerfen
ist unter sachkundiger Anleitung gut erlernbar. Dann ist der Bumerang
kein "gefährliches Spielzeug" mehr, das "aus
dem Verkehr gezogen gehört". Keine Mutter würde vernünftigerweise
ihren Sprößling ohne Anleitung in eine Optimistenjolle
setzen.
Ich
könnte mir vorstellen, daß Ihre Zeitung diese Thema für
wichtig genug hält, um einen aufklärenden Artikel hierzu
zu veröffentlichen. Sie können von mir ausreichend kompetente
Bumerangwerfer genannt bekommen. Bei Bedarf kann ich Ihnen auch
Beispiele redlich formulierter Bumerangwurfanleitungen zufaxen.
Immerhin ist es erklärtes Vereinsziel des DBC e.V., der Verbreitung
sachlicher Informationen zum Thema Bumerangsport zu dienen. Wenn
man bedenkt, daß die Sportart im Jahre 2000 zu olympischen
Ehren kommen soll, kann man damit gar nicht früh und breit
genug beginnen.
gez.:
Eckhard Mawick
|